Anwendungen für Unternehmen und Behörden

Bei uns finden Sie professionelle Datenbanken und Business Anwendungen.

Wir sind seit 2002 Ihr Ansprechpartner, wenn es darum geht, die täglichen Arbeitsprozesse in einem Unternehmen mit Hilfe spezieller Software effizienter und zeitsparender zu gestalten. 

Inzwischen setzen mehr als 700 Banken und Sparkassen sowie zahlreiche Unternehmen anderer Branchen in Deutschland, Österreich und der Schweiz die intuitiv zu bedienenden Business Anwendungen aus unserem Hause ein.

Wir würden uns freuen, auch Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten zu dürfen.

Achtung: Zeiterfassung wird in Deutschland Pflicht

Am 13.09.2022 wurde ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt gefällt. Es besteht in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung (1ABR 22/21). Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, begründete die Pflicht von Arbeitgebern zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten mit der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem sogenannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Wir bieten Ihnen mit unserer UKS-Zeiterfassung eine pragmatische und kostengünstige Möglichkeit, den Anforderungen des Gesetzgebers nachzukommen.